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Häufig gestellte Fragen zum Thema
Coaching bzw. Coaching-Ausbildung |
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| Was ist
Coaching? |
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- Coaching ist ein interaktiver personenzentrierter Beratungs- und Begleitungsprozess im
beruflichen Kontext, der zeitlich begrenzt und thematisch (zielorientiert) definiert ist.
- Die individuelle Beratung von einzelnen Personen, Gruppen oder Teams richtet sich an auf
die Arbeitswelt bezogene fachlich-sachliche und/oder psychologisch-soziodynamische Fragen
bzw. Problemstellungen.
- Coaching findet auf einer tragfähigen Beziehungsbasis statt, die durch Freiwilligkeit,
gegenseitigem Respektieren und Vertrauen begründet ist und eine gleichwertige Ebene des
kooperierens bedingt (Expertenmodell: Kunde + Berater = Experte + Experte).
- Das Gespräch zielt immer auf eine Förderung von Selbstreflexion und -wahrnehmung,
Bewusstsein und Verantwortung, um Unterstützung zur Selbsthilfe (-management) zu geben.
- Coaching arbeitet mit transparenten Interventionen nach dem Prinzip des
öffentlich machens und dem impliziten vermeiden manipulativer Techniken, die
der Entwicklung der Eigenkompetenz und Selbstreflexion entgegenwirken würden.
- Der Prozess baut auf die ressourcen- und lösungsorientierten Kompetenzen des Kunden,
die gefördert und aktiviert werden können. Der Berater entwickelt gemeinsam mit und
nicht für den Kunden individuell angemessene Lösungen, in Passung an das System.
- Coaching ist ergebnis- und lösungsorientiert und braucht daher evaluierbare Kriterien
für das Erreichen konkreter Ziele und explizit formulierte operable Aufträge für
Inhalte, Rahmen und Interventionen.
- Unterschieden werden externe Coaches von firmeninternen Coaches in Stabsfunktion (in der
Regel Mitarbeiter der Personalabteilung) und von Vorgesetzten, die Coachingelemente zu
einem Teil ihrer Führungskompetenz machen. Bei internem Coaching besonders zu beachtende
Punkte sind die Fragen, in wie weit der Coach eigene Interessen oder Ziele Dritter beim
Coachen verfolgt bzw. wie mit Vertraulichkeit und Verschwiegenheit umgegangen wird.
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| Abgrenzungen
zu PE, OE, Supervision, Therapie? |
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- Personalentwicklung umfasst alle planenden, durchführenden und kontrollierenden
Maßnahmen, um einen organisierten Lernprozess im Unternehmen zu gestalten. Dazu gehören
in Abgrenzung zu Coaching unter anderem auch Potentialerhebung, zielgerichtete
Wissensvermittlung und die Evaluation und Beurteilung von (Lern-) Prozessen und
Ergebnissen. Coaching wird als ein Instrument der modernen Personalentwicklung eingesetzt.
- Systemische Organisationsentwicklung bedient sich ebenso wie Coaching einer
prozessorientierten Beratungsform, hier liegt der Fokus allerdings auf der Organisation
als Ganzes. Über unmittelbare Einstellungs- oder Verhaltensänderungen hinaus sollen
Organisationsstrukturen und prozesse sowie die ihnen zu Grunde liegenden Selektionen
und Generalisierungen verändert werden. Coaching kann als ein Instrument der
Organisationsentwicklung Einzelpersonen bzw. Teams in diesen Veränderungsprozessen
begleiten.
- Supervision dient der systematischen und regelmäßigen Reflexion beruflichen Handelns
in Arbeitsfeldern, in denen die professionelle Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen
die Hauptaufgabe darstellt. Die Wurzeln der Supervision liegen im sozialen und
therapeutischen Bereich, wo sie bislang auch die größte Verbreitung und Akzeptanz
findet, während sich die Coachingidee im Sportbereich entwickelt und von dort aus auf den
Managementbereich übertragen hat. Beiden ist die prozessuale Beratungsform gemeinsam,
wobei Coachingprozesse oftmals kurzfristiger als Supervision sind und einen stärkeren
handlungs- und lösungsorientierten Ansatz beinhalten.
- Der entscheidende Unterschied zwischen Coaching und Psychotherapie liegt darin, dass
Coaching sich prinzipiell an Gesunde richtet. An Menschen, deren
Selbstwirksamkeits- und Selbstregulationsfähigkeiten funktionieren. Die Psychotherapie
ist explizit auch auf schwere psychische Störungen ausgerichtet, aber selbst wo dies
nicht der Fall ist, werden tiefergehende private und persönliche Probleme unter
Berücksichtigung der individuellen Lebensgeschichte bearbeitet. Coaching bedient sich
teilweise der Techniken, die in verschiedenen therapeutischen Schulen entwickelt wurden
und eingesetzt werden.
gutgeschrieben.
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| Was ist
das KBM? |
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- Das Kieler Beratungsmodell wurde in den 80iger Jahren mit Spitzensportlern (Handball
Bundesliga, Olympiateam der Segler etc.) in Deutschland von Prof. Uwe Grau an der
Universität Kiel (Lehrstuhl Pädagogische Psychologie) entwickelt und als Coachingmodell
auf den Wirtschaftsbereich übertragen. Dem Kieler Ansatz liegt ein
systemisch-konstruktivistisches Menschenbild zugrunde, vor dessen Hintergrund systemische
Methoden verschiedener Herkunft verwendet werden.
- Systemisches Arbeiten heißt, die Einzelperson und immer auch das Ganze
Beziehungen und Vernetzungen im Auge zu behalten. Veränderungen werden immer in
den Auswirkungen auf das betroffene System reflektiert. Vom Standpunkt des
Konstruktivismus aus können Probleme in der subjektiven Wirklichkeit der Person
konstruiert werden. Im Coaching kann diese Wirklichkeit gemeinsam
umkonstruiert werden. Dies führt zu neuen Sichtweisen, die zu veränderten
Handlungsstrategien anregen.
- Das Kieler Beratungsmodell zeichnet sich durch ein spezielles Setting im
Beratungsprozess aus: 2 Coaches, die gemeinsam mit dem/den Kunden eine Beratungsrunde
bilden und in einem Meta-Dialog Ideen öffentlich vor dem Kunden austauschen;
zusammen mit einem Reflecting Team, das den Beratungsprozess im Raum sitzend beobachtet
und gegebenenfalls öffentlich kommentiert. Die Lösung kommt dabei vom Kunden selbst, sie
wird gemeinsam weiterentwickelt und co-konstruiert.
- Der Coaching Intensivlehrgang nach dem Kieler Beratungsmodell vermittelt einerseits
diese universitäre de lux Variante des Coachings und schafft darüber hinaus
den Transfer dieses Beratungsmodells in die one to one Beratung.
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| Welche
Einsatzmöglichkeiten gibt es für Coaches? |
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- Im Rahmen einer Stabsfunktion (Personalentwicklung) im Unternehmen als interner Coach
- Als Vorgesetzte/r in Einzelgesprächen bzw. Begleitung von Teams ist es möglich und oft
hilfreich, Coachingelemente einzusetzen. Auch wenn es in der Regel nicht möglich ist, ein
professionelles Coachingsetting herzustellen
- In der Begleitung von Lerngruppen, Gruppenprozessen zB. im Rahmen von
Organisationsentwicklungsprozessen bzw. in Ausbildungsprogrammen und Trainingsprojekten
- Selbständig als Coach (zu Selbständigkeit s.u.)
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| Berufsanerkennung
als Coach? |
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- Jemand, der sich "Coach" nennt, muss derzeit dafür weder in Österreich noch
in Deutschland formale Qualifikationen nachweisen können. Daher kann sich jede Person als
"Coach" bezeichnen, ohne gegen rechtliche Bestimmungen zu verstoßen.
- Im Rahmen der Gewerbeordnung gibt es in Österreich die explizite Zuordung von Coaching
zum Gewerbe des Unternehmensberaters und zum Gewerbe des Lebens-und Sozialberaters.
Grundsätzlich ist eine Anwendung von Coaching als ergänzende Dienstleistung im Rahmen
einer Tätigkeit im gewerblichen Beratungsbereich (PR und Marketingberater, Steuerberater,
Wirtschaftstreuhänder ect.) erlaubt.
- Im Tätigkeitskatalog der Gesundheitsberufe Psychotherapie, klinische und
Gesundheitspsychologie (Neue Selbständige) sind Coaching, Supervision und Beratung als
Tätigkeiten offiziell enthalten.
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| Marktsituation
und Chancen |
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- Coaching erhält seit Mitte der 80iger Jahre immer stärkere Bedeutung als Instrument
der Personalentwicklung. Während lt. einer aktuellen Studie vor 10 Jahren erst knapp 20
Prozent der Unternehmen auf Coaching als persönliche Beratungsform zurückgriffen, findet
es mittlerweile bei 85 % der größeren Firmen Einsatz. 74% der Unternehmen, die Coaching
nutzen, beauftragen dabei externe Berater, interne Berater werden von 56 % der Firmen
genutzt. 80% der befragten Personalfachleute und Führungskräfte schätzen darüber
hinaus, das Coaching noch an Bedeutung gewinnen wird. (Böning, 1998)
- Die Ansprüche an Personalentwicklungsmaßnahmen ändern sich weg von breit angelegten
Pauschal-Programmen hin zu individualisierter und gezielter Förderung, die
die beteiligten Personen stärker in die Verantwortung nimmt. Coaching bietet hier als
flexibel und spezifisch einsetzbares Instrument bemerkenswerte Vorteile. Darüber hinaus
erhöhen die immer häufigeren strukturellen Veränderungen in den Unternehmen den Druck
auf Führungskräfte, die auf der anderen Seite immer stärker nach einer Work-life
Balance suchen und sich als Manager auch der eigenen Entwicklung sehen.
- In wie weit sich Coaching in Zukunft durchsetzt, wird u.a. davon abhängen, wie es
gelingt, am Markt Transparenz und gültige Qualitätsrichtlinien zu schaffen, die sich
auch in Standards für die Aus- Fort- und Weiterbildung ausdrücken. Um dem z.T.
beobachtbaren inflationären Gebrauch des Coachingbegriffs entgegenzuwirken, ist dies
vordringlichstes Anliegen der Interessensverbände wie der IG-Coaching (www.ig-coaching.de) und des ACC (www.coachingdachverband.at)
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| Was sind
Grundqualifikationen des Coaches? |
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- Grundvoraussetzungen sind unter anderem die Fähigkeit, einfühlsam auf die
unterschiedlichsten Persönlichkeiten und Situationen zu reagieren und Reflexion zu
ermöglichen ohne Lösungen vorzugeben oder sich selbst in den Mittelpunkt des Gesprächs
zu setzen. Ein reflektiertes Menschenbild und die Fähigkeit, auch in schwierigen,
konflikthaften oder emotional belastenden Situationen flexibel zu reagieren, gehören
ebenfalls zu den Basic skills, die ein Ausbildungskandidat unabhängig von seiner
Vorbildung mitbringen sollte.
- Die fachlichen Kompetenzen eines Coaches umfassen psychologische und
betriebswirtschaftliche Qualifikationen. Grundausbildungen stellen insbesondere
Studienabschlüsse in Psychologie, Pädagogik, Philosophie, Rechtswissenschaft, Medizin
und Wirtschafts-wissenschaften dar und/oder berufliche Erfahrung in den Bereichen
Management, Unternehmensführung, Beratung oder Lehre, die durch entsprechende
Zusatzausbildungen ergänzt werden. (vgl. auch www.coaching-report.de)
- Der Coaching Intensivlehrgang stellt einen ersten Ausbildungsschritt dar für Personen,
die Coachinginstrumente in ihrem beruflichen Umfeld nutzen und ihre Kompetenz damit
erweitern wollen. Um als Coach selbständig tätig zu werden und in verschiedenen Settings
zu unterschiedlichen Themen professionell zu arbeiten, ist eine fundierte Ausbildung
Voraussetzung, wie sie u.a. der Professionallehrgang Coaching darstellt.
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| Qualitätsrichtlinien
und Berufskodex |
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- Derzeit orientiert sich der Berufskodex für das Berufsbild Coach an Richtlinien, wie
sie für die Psychotherapie bzw. psychologische Behandlung bestehen. Die bestehenden
Berufsverbände sehen es als vordringlichstes Anliegen, einen solchen baldmöglichst zur
Verfügung zu stellen.
- In Anlehnung an die Qualitätsdebatte in der Psychotherapie gelten auch für das
Coaching im wesentlichen 3 Qualitätsdimensionen: Strukturqualität, Prozess- und
Ergebnisqualität:
Die Strukturqualität umfasst die Ausstattung (personell, materiell, räumlich) des
Coachings und ist dabei unterteilt auf den Coach, den Klienten, ihre Beziehung zueinander
und die Rolle des Unternehmens des Klienten. Die Prozessqualität bezieht sich auf alle
Handlungen, die notwendig erscheinen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen wie
Erstgespräch, Vertragsgestaltung, Zielformulierung und Interventionen. Die
Ergebnisqualität bezieht sich auf den Grad des erreichten Erfolges einer
Coaching-Maßnahme und die eingesetzten Evaluationsverfahren. (vgl. Heß& Roth, 2001)
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| Berufsorganisationen |
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| Coaching
Impulsseminar |
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- Das Impulsseminar bietet als halbtätige Seminarveranstaltung die Möglichkeit, systemisches
Coaching und das Kieler Beratungsmodell kennen zu lernen. Inhalte: Menschenbild und
Methodik, Wahrnehmung, Systemisch-lösungsorientierte Kommunikation, Coaching in
verschiedenen Kontexten, Grenzen und Möglichkeiten
- Die Teilnahme am Impulsseminar Coaching ist keine Voraussetzung für den Coaching
Intensivlehrgang. Wurde ein Impulsseminar besucht, werden bei Anmeldung zu einem Lehrgang die
Kosten des Impulsseminar
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| Ablauf
der Ausbildung zum Coach |
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- Die Ausbildung ist modular aufgebaut und besteht aus dem Coaching Intensivlehrgang, dem
Professionallehrgang Coaching und Fortbildungsveranstaltungen des Coaching
Forum.
- Der Coaching Intensivlehrgang umfasst 4 Module à 3 Tagen (Do. Sa. ganztags) und
2 Supervisionstage (Sa. ganztags), jeweils nach dem 3. und 4. Modul, und dauert insgesamt
ca. 8 Monate. Zusätzlich sind 5 Einzelcoachings verpflichtend, die jede/r TeilnehmerIn
als KundIn selbst bei einem Coach der Ausbildungsakademie in Anspruch nimmt.
- Der Professionallehrgang Coaching umfasst 6 Modul à 3 Tage (Do. Sa.
ganztags), 4 Module à 2 Tage (Fr. Sa. ganztags), 6 Supervisionstage (Sa. ganztags)
und 5 Theorieabende und dauert insgesamt 1,5 Jahre. Zusätzlich sind 10 Einzelcoachings
verpflichtend, die jede/r TeilnehmerIn als KundIn selbst bei einem Coach der
Ausbildungsakademie in Anspruch nimmt.
- In jedem 3-tägigen Modul finden Live-Beratungen von Teilnehmern und Gästen statt. Die
Supervisionstage dienen der Übung und Vertiefung, der Fallsupervision und
Theoriereflexion.
- Die max. Gruppengröße umfasst 18 TeilnehmerInnen, die immer von 2 Lehrbeauftragte & Coaches betreut werden.
- Im Seminarpreis inkludiert sind ausführliche Unterlagen zu jedem Modul und Getränke
bzw. Pausenverpflegung, die Kosten für etwaige Übernachtungen bzw. Mittagessen sind
nicht enthalten.
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| Voraussetzungen |
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- Coaching Intensivlehrgang:
Voraussetzung sind ein Alter von zumindest 22 Jahren und darüber hinaus berufliche Praxis
im Ausmaß von mindestens zwei Jahren oder den erfolgreichen Abschluss eines
Universitätsstudiums bzw. einer vergleichbaren Ausbildung (Fachhochschulstudium, MBA und
dergleichen). Bisher von der Teilnehmerin/vom Teilnehmer bei anderen Institutionen
absolvierte Seminare ähnlichen Inhalts und/oder Dauer können nicht auf den Lehrgang
angerechnet werden.
- Professionallehrgang Coaching:
Voraussetzungen sind ein Alter von mind. 26 Jahren, berufliche Praxis im Ausmaß von mind.
4 Jahren oder der erfolgreiche Abschluss eines Universitätsstudiums bzw. einer
vergleichbaren Ausbildung (Fachhochschulstudium, MBA, ect.) und:
- der erfolgreiche Abschluss des Coaching Intensivlehrgangs oder eine
- systemische oder analytische Ausbildung im Bereich Coaching/Beratung im Ausmaß von
mind. 130 Stunden (davon mind. 20 Stunden Supervision) an einer anerkannten
Ausbildungseinrichtung sowie das Up-date Modul zum Kieler Beratungsmodell.
- Coaching Forum:
Mindestvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Coaching
Intensivlehrgangs der Europäischen Ausbildungsakademie bzw. einer im Ausmaß
vergleichbaren und vom ACC anerkannten Coachingausbildung.
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| Anmeldungsmodalitäten |
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- Erstgespräch mit der Lehrgangsleitung der Europäischen Ausbildungsakademie
(beidseitiges Informations- und Auswahlgespräch, um vorab Ziele und Erwartungen sowie
Voraussetzungen und offene Fragen abzuklären)
- Anmeldung schriftlich, per Fax oder e-mail an die Europäische Ausbildungsakademie von
M.O.C
- Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages
- Zahlung des Lehrgangs- bzw. Lehrgangsteilbetrages
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| Abschluss/Prüfung |
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- Der Coaching Intensivlehrgang gilt als abgeschlossen, nachdem der/die TeilnehmerIn an
sämtlichen Modulen erfolgreich teilgenommen und die 5 Einzelcoachings absolviert hat.
- Das Zertifikat zum Professional Coach hat zur Voraussetzung:
- Die erfolgreiche Teilnahme an sämtlichen Modulen des Professional Lehrgangs
- Absolvierung der erforderlichen Einzelcoachings
- Nachweis über 30 Stunden Selbsterfahrung
- 20 selbstgeführte und protokollierte Einzel- bzw. Teamcoachings sowie deren positive
Beurteilung durch die Lehrgangsleitung
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| Wie/Wo
ist die Ausbildung anerkannt? |
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Der Coaching Intensivlehrgang und der Coaching Lehrgang für
Professionals schließen mit einem Zertifikat der Europäischen Ausbildungsakademie von
M.O.C ab. Das Zertifikat des Coaching Intensivlehrgangs berechtigt zur Teilnahme am
Professionallehrgang Coaching sowie den Fortbildungsveranstaltungen des Coaching
Forum.
Die Lehrgänge orientieren sich an den Qualitätskriterien für Coaching, die in der
Interessensgemeinschaft Coaching (IGC www.ig-coaching.de) und dem austrian coaching council (ACC www.coachingdachverband.at)
definiert wurden und werden von diesen anerkannt. |
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| Anrechungsmöglichkeiten |
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- Im Rahmen der Gewerbeanmeldung sind der Coaching Intensivlehrgang als fachliche
Ausbildung im Ausmaß von 135 Stunden und der Professionallehrgang Coaching im
Ausmaß von 336 Stunden anrechenbar.
- Der Workshop analytisch-systemische Psychotherapie ist als Supervision und
Selbsterfahrung im Ausmaß von 50 Stunden anrechenbar für das psychotherapeutische
Propädeutikum in Österreich, den Professionallehrgang Coaching sowie alle
Beraterausbildungen in Österreich und Deuschland, die Selbsterfahrung in einer
anerkannten Therapieform vorschreiben.
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| Woher
kommen die TeilnehmerInnen? |
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| Die Europäische Ausbildungsakademie von M.O.C hat seit 1996 rund 600
Personen zu Coaches ausgebildet. In den letzten Jahren kamen die TeilnehmerInnen zu ca.
gleichen Teilen aus dem Personalwesen, waren Führungskräfte, TrainerInnen,
UnternehmensberaterInnen, PädagogInnen, UniversitätsprofessorInnenen oder entstammten
Gesundheitsberufen (Psychotherapeuten, Ärzte). |
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| Förder-/
bzw. Absatzmöglichkeiten |
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| Fördermöglichkeiten für Unternehmen |
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- AMS - Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im
Rahmen des ESF (Ziel 2)
http://www.ams.at/sfu/14183.html
Was wird gefördert?
Gefördert wird vom AMS die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen von
ArbeitnehmerInnen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das
Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe
wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die
gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll
einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der
Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird.
Wer wird gefördert?
Für folgende Personengruppen kann bei Vorlage eines Bildungsplanes
der Arbeitgeber um Förderung ansuchen: ArbeitnehmerInnen ab 45
Jahre. Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule.
WiedereinsteigerInnen. ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre im Rahmen
von Productiv-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden, die sich
in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in
Elternkarenz befinden.
Förderhöhe:
Die Höhe der Förderung beträgt 2/3 der Kursgebühren. Im Falle der
Förderung von Frauen ab 45 Jahren beträgt die Höhe der Förderung 3/4
der Kursgebühren. Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren
beträgt € 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung
erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.
Anträge und Ablauf der Förderungsabwicklung:
Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice
richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes,
in dem die zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind. Bei
dieser Förderung sind regional unterschiedliche Regelungen möglich.
Bitte wenden Sie sich an die AnsprechpartnerInnen in den jeweiligen
Bundesländern.
Weitere Informationen zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
(hier)
- Bildungsfreibetrag
http://www.berufsinfo.at/bildford/bund_03.htm
Gemäß §4 Abs. 4 Z 8 EStG können UnternehmerInnen zusätzlich zu den
tatsächlichen Aus- und Fortbildungskosten ihrer MitarbeiterInnen
einen Steuerabsetzbetrag in der Höhe von 20% geltend machen. Diese
Begünstigung wird nur für externe Aus- und Fortbildungskosten
gewährt, nicht für unternehmensinterne Ausbildungen und gilt nur für
die MitarbeiterInnen, nicht für die UnternehmerInnen selbst.
Weitere Informationen zum Bildungsfreibetrag (hier)
- waff Förderung zur Qualifizierung von MitarbeiterInnen
http://www.waff.at/service-fuer-unternehmen/qualifizierung-von-mitarbeiterinnen/personalentwicklung/
Mit der Förderung von „Personalentwicklung im Bereich Soft Skills”
unterstützt der waff kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Wien
bei der Aus- und Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen in den
Bereichen Kommunikationsfähigkeit, Verkaufstechnik, Lernfähigkeit
und Teamfähigkeit.
Wer wird gefördert?
ArbeitnehmerInnen mit Dienstort Wien. Die geförderten Personen
müssen in einem unselbstständigen,
vollsozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis bzw. in einem
dienstnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen
stehen (geringfügig Beschäftigte, freie DienstnehmerInnen versichert
nach ASVG). Weiters Personen in Eltern-, Bildungs- oder
Familienhospizkarenz und Lehrlinge.
Was wird gefördert?
Der waff fördert die Aus- und Weiterbildungskosten für
MitarbeiterInnen kleiner und mittlerer Unternehmen für
Qualifizierung in den Bereichen Kommunikationsfähigkeit
(erfolgreiche und effiziente Gesprächsführung, Kommunikation am
Telefon, Konfliktlösungsstrategien), Verkaufstechnik (qualitätvolles
KundInnenservice, sicheres und kompetentes Auftreten,
Verhandlungstechniken), Lernfähigkeit (Gedächtnistraining,
Motivationstraining, Lerntechniken), sowie Teamfähigkeit
(Gruppendynamik, Teamentwicklung, Moderationstechnik).
Voraussetzung:
Vorliegen eines Personalentwicklungskonzepts oder eines Aus- und
Weiterbildungsplans oder die Durchführung von individuellen Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen.
Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum
beginnen und enden. Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.
Förderhöhe:
50% der Aus- und Weiterbildungskosten für die von externen
Schulungsträgern durchgeführten Qualifizierungen, maximal € 5.000,-
pro Unternehmen.
Einreichfrist:
Die Frist für die Abgabe der Antragsunterlagen einschließlich aller
notwendigen Beilagen endet jeweils mit dem Kalenderquartal (31.3.,
30.6., 30.9., 31.12.). Nachträglich einlangende Anträge werden erst
wieder im darauffolgenden Kalenderquartal berücksichtigt.
Wichtig: Die Einreichung muss vor Beginn der Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen. Die Kosten für die Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen müssen pro Förderantrag mindestens einen
Betrag von € 1.000,- erreichen (Förderhöhe pro Antrag: mindestens €
500,-).
Weitere Informationen zur waff-Förderung „Personalentwicklung im
Bereich Soft Skills“ (hier)
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| Fördermöglichkeiten für Privatpersonen |
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- FRECH – Frauen ergreifen Chancen (waff)
http://www.waff.at/service-fuer-beschaeftigte/angebote-fuer-frauen/
FRECH ist ein spezielles Programm für berufstätige Wienerinnen, die
sich grundlegend beruflich verändern wollen. Die BeraterInnen des
waff unterstützen bei der Entwicklung neuer Berufsperspektiven, bei
der Klärung der Chancen und Risken einer beruflichen Veränderung,
bei Fragen zur Vereinbarkeit der beruflichen Ziele mit dem privaten
Umfeld, bei der Klärung, ob die derzeitigen Qualifikationen
ausreichen um neue Ziele zu verwirklichen. Der waff bietet auch
Unterstützung bei der Wahl passender Aus- und Weiterbildungskurse
(Bildungsplan) an.
Wer wird gefördert?
Sofern „frau” maximal eine berufsbildende mittlere Schule besucht
hat oder maximal über eine abgeschlossene Lehre verfügt, kann der
waff notwendige und im Bildungsplan festgelegte
Weiterbildungsmaßnahmen fördern.
Förderhöhe:
Maximalbetrag von € 3.700,- bzw. 90% der Kurskosten.
Weitere Informationen zu FRECH – Frauen ergreifen Chancen (hier)
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NOVA (waff)
http://nova.waff.at/
Wer wird gefördert?
NOVA ist ein spezielles Programm zur Unterstützung von berufstätigen
Männern und Frauen vor, während und nach der Karenz (auch
Pflegekarenz). Mit NOVA unterstützt der waff WienerInnen bei ihrem
beruflichen Wiedereinstieg.
Was wird gefördert?
Der waff unterstützt mit NOVA finanziell Weiterbildungskurse, die
während der Karenz besucht werden.
Förderhöhe:
Bis zu € 2.700,-
Weitere Informationen zu NOVA für den beruflichen Wiedereinstieg
(hier)
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NÖ Bildungsförderung
http://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen/Bildungsfoerderung/Bildungsfoerderung.html
Was wird gefördert?
Berechtigte Personen erhalten vom Land Niederösterreich eine
Bildungsförderung, in der Höhe von 50% bzw. 80% der Kurskosten bis
zu insgesamt € 2.640,-. Die Europäische Ausbildungsakademie der MOC
GmbH ist seit dem 04.02.2008 zertifizierter Bildungsträger und
entspricht damit den Förderrichtlinien.
Wer wird gefördert?
ArbeitnehmerInnen. ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld
beziehen. WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS
als arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS
erhalten. SozialhilfebezieherInnen. u.a.
Voraussetzung:
Österreichische Staatsbürgerschaft oder eines EWR-Staates und
Hauptwohnsitz in Niederösterreich.
Förderhöhe:
Während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragstellung
können insgesamt höchstens
€ 2.640,- als Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:
50% der Kurskosten: ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und
ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen.
80% der Kurskosten: WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die
beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, ArbeitnehmerInnen über 45
Jahre und SozialhilfebezieherInnen.
Die Förderung wird nach erfolgter Bezahlung der Kurskosten und
Vorlage des vollständig ausgefüllten Antragsformulars bzw. sonstiger
erforderlicher Unterlagen an den/die Antragsteller/in ausbezahlt.
Erhält der/die Antragsteller/in von anderer Seite einen Zuschuss zu
den Kurskosten, werden 50% bzw. 80% der Differenz auf die
Gesamtkosten ausbezahlt.
Anmerkung:
Lehrgänge universitären Charakters werden von der
Niederösterreichischen Bildungsförderung nicht gefördert. Sollte
allerdings der Coaching-Intensivlehrgang und/oder der
Coaching-Lehrgang für Professionals besucht werden, ohne mit einer
MSc-Prüfung abzuschließen, sind die Coaching-Lehrgänge der
Europäischen Ausbildungsakademie / M.O.C GmbH förderbar. Die
Projektmanagement-Lehrgänge der Europäischen Ausbildungsakademie /
M.O.C GmbH sind ebenfalls förderbar.
Anträge und Ablauf der Förderungsabwicklung:
Für die Kunden der Bildungsträger (Kursinstitute) steht ein Formular
zur Verfügung (hier).
Das Formular ist ordnungsgemäß auszufüllen und unter Beilage der
erforderlichen Belege und Bestätigungen an die Europäische
Ausbildungsakademie (zertifiziertes Kursinstitut) weiterzuleiten.
Einreichfrist ist bis spätestens ein Jahr nach Ende des Lehrganges.
Wir bestätigen den Antrag und leiten diesen an das Amt der NÖ
Landesregierung weiter.
Weitere Informationen zu Bildungsförderungen in NÖ (hier)
-
Bildungskonto des Landes OÖ
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-E729D9CB/ooe/hs.xsl/24636_DEU_HTML.htm
Was wird gefördert?
Kurskosten für Bildungsmaßnahmen. Kosten für Fachbücher,
Instrumente, Material (sofern keine Kurskosten anfallen).
Unterkunftskosten (Übernachtung und Frühstück, nur bedingt
notwendige Unterkunftskosten im Zusammenhang mit dem speziellen
Bildungskonto).
Wer wird gefördert?
Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder
Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, die in Oberösterreich
arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in
Oberösterreich liegt, die als höchste Qualifikation den Abschluss
(Matura) einer AHS oder BHS aufweisen. Personen in Karenz,
KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, WiedereinsteigerInnen.
Geringfügig Beschäftigte. KrankenpflegeschülerInnen während ihrer
Ausbildung für Zusatzausbildungen. Ein-Personen-UnternehmerInnen,
die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit
mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt, die als höchste
Qualifikation den Abschluss (Matura) einer AHS oder BHS aufweisen.
Voraussetzungen:
Die Bildungsmaßnahmen müssen der berufsorientierten Weiterbildung
oder der Umschulung dienen. 75% der Bildungsmaßnahme muss absolviert
sein und die Teilnahme bestätigt werden. Die Bildungsmaßnahme muss
in Bildungs¬einrichtungen, die über das Qualitätssiegel der OÖ.
Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch
vergleichbare Verfahren qualifiziert sind absolviert werden.
Anmerkung:
Für den MSc-Lehrgang Coaching kann um eine Förderung angesucht
werden - der Lehrgang universitären Charakters Coaching wurde mit
dem 27.11.2007 aufgrund einer Ausnahmebestimmung in die Förderliste
aufgenommen. Auch Teilnehmer, die (vorerst) nur den ersten Abschnitt
des Lehrgangs (= Intensivlehrgang Coaching) besuchen, können um
Förderung ansuchen.
Weitere Informationen zum OÖ-Bildungskonto (hier)
-
Bildungskonto für Jungunternehmer/innen in OÖ
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-E729D9CB/ooe/hs.xsl/24637_DEU_HTML.htm
Was wird gefördert?
Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare), die der Ausbildung,
berufsorientierten Weiterbildung oder Persönlichkeitsbildung von
Jungunternehmer/innen dienen, im Betrieb des/der
Antragstellers/Antragsstellerin unmittelbar zur Anwendung gelangen
und für ihn/sie eine Höherqualifizierung darstellen. Die
Bildungsmaßnahmen müssen in einem Zeitraum von einem halben Jahr vor
bzw. bis zu drei Jahren nach dem Entstehungsdatum der
Gewerbeberechtigung stattgefunden haben.
Wer wird gefördert?
Jungunternehmer/innen, deren Betrieb in Oberösterreich ist.
Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gilt bei protokollierten
Firmen die Eintragung in das Firmenbuch, bei allen anderen
Unternehmen das Datum der Entstehung der Gewerbeberechtigung.
Im Rahmen dieser Richtlinien sind nur noch Mehr-Personen-Unternehmen
förderbar.
Förderhöhe:
Gefördert werden maximal 50% der Kurskosten (Prüfungsgebühren,
Fahrt- und Unterkunftskosten sind nicht förderbar). Der maximale
Förderungsbetrag pro Person beträgt insgesamt € 1.500,-. Er kann auf
einmal oder in Raten in Anspruch genommen werden. Die Mindestgrenze
der pro Antrag geltend gemachten Kurskosten beträgt € 150,-.
Voraussetzungen:
Die Bildungsmaßnahme dient der Ausbildung, berufsorientierten
Weiterbildung oder Persönlichkeitsbildung. Das heißt sie vermittelt
Qualifikationen, die im Betrieb des Antragstellers/der
Antragstellerin unmittelbar zur Anwendung gelangen und eine
Höherqualifizierung darstellen.
Die Kurskosten müssen höher als € 150,- sein.
Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungseinrichtungen, die über das
Qualitätssiegel der OÖ. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen
verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren qualifiziert sind, bzw.
in aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen (bescheidmäßig)
eingerichteten Akademien bzw. Schulen oder in Fahrschulen absolviert
werden.
Anmerkung:
Für den MSc-Lehrgang Coaching kann um eine Förderung angesucht
werden - der Lehrgang universitären Charakters Coaching wurde mit
dem 27.11.2007 aufgrund einer Ausnahmebestimmung in die Förderliste
aufgenommen. Auch Teilnehmer, die (vorerst) nur den ersten Abschnitt
des Lehrgangs (= Intensivlehrgang Coaching) besuchen, können um
Förderung ansuchen.
Abwicklung/Antragstellung:
Die Anträge sind spätestens drei Monate nach Absolvierung der
Bildungsmaßnahme einzubringen. Beim Besuch von mehreren Kursen
beginnt die Frist ab dem letzten förderbaren Kurs. Haben die Kurse
in der Zeit vor dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung
stattgefunden, beginnt die Frist erst mit diesem Datum zu laufen.
Weitere Informationen zum OÖ-Bildungskonto für Jungunternehmer/innen
(hier)
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| Allgemeine Förder-Informationen |
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• Förderungen des AMS Österreich (mehr)
• Förderungen regionaler AMS-Geschäftsstellen (mehr)
• Bildungsförderungen der Arbeiterkammer (mehr)
• Weiterbildungsförderungen in Österreich (mehr)
• Bildungsförderungen in Österreich von A bis Z (mehr) |
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