Häufig gestellte Fragen zum Thema
Coaching bzw. Coaching-Ausbildung
Was ist Coaching?
  • Coaching ist ein interaktiver personenzentrierter Beratungs- und Begleitungsprozess im beruflichen Kontext, der zeitlich begrenzt und thematisch (zielorientiert) definiert ist.
  • Die individuelle Beratung von einzelnen Personen, Gruppen oder Teams richtet sich an auf die Arbeitswelt bezogene fachlich-sachliche und/oder psychologisch-soziodynamische Fragen bzw. Problemstellungen.
  • Coaching findet auf einer tragfähigen Beziehungsbasis statt, die durch Freiwilligkeit, gegenseitigem Respektieren und Vertrauen begründet ist und eine gleichwertige Ebene des kooperierens bedingt (Expertenmodell: Kunde + Berater = Experte + Experte).
  • Das Gespräch zielt immer auf eine Förderung von Selbstreflexion und -wahrnehmung, Bewusstsein und Verantwortung, um Unterstützung zur Selbsthilfe (-management) zu geben.
  • Coaching arbeitet mit transparenten Interventionen nach dem Prinzip des „öffentlich machens“ und dem impliziten vermeiden manipulativer Techniken, die der Entwicklung der Eigenkompetenz und Selbstreflexion entgegenwirken würden.
  • Der Prozess baut auf die ressourcen- und lösungsorientierten Kompetenzen des Kunden, die gefördert und aktiviert werden können. Der Berater entwickelt gemeinsam mit und nicht für den Kunden individuell angemessene Lösungen, in Passung an das System.
  • Coaching ist ergebnis- und lösungsorientiert und braucht daher evaluierbare Kriterien für das Erreichen konkreter Ziele und explizit formulierte operable Aufträge für Inhalte, Rahmen und Interventionen.
  • Unterschieden werden externe Coaches von firmeninternen Coaches in Stabsfunktion (in der Regel Mitarbeiter der Personalabteilung) und von Vorgesetzten, die Coachingelemente zu einem Teil ihrer Führungskompetenz machen. Bei internem Coaching besonders zu beachtende Punkte sind die Fragen, in wie weit der Coach eigene Interessen oder Ziele Dritter beim Coachen verfolgt bzw. wie mit Vertraulichkeit und Verschwiegenheit umgegangen wird.
Abgrenzungen zu PE, OE, Supervision, Therapie?
  • Personalentwicklung umfasst alle planenden, durchführenden und kontrollierenden Maßnahmen, um einen organisierten Lernprozess im Unternehmen zu gestalten. Dazu gehören in Abgrenzung zu Coaching unter anderem auch Potentialerhebung, zielgerichtete Wissensvermittlung und die Evaluation und Beurteilung von (Lern-) Prozessen und Ergebnissen. Coaching wird als ein Instrument der modernen Personalentwicklung eingesetzt.
  • Systemische Organisationsentwicklung bedient sich ebenso wie Coaching einer prozessorientierten Beratungsform, hier liegt der Fokus allerdings auf der Organisation als Ganzes. Über unmittelbare Einstellungs- oder Verhaltensänderungen hinaus sollen Organisationsstrukturen und –prozesse sowie die ihnen zu Grunde liegenden Selektionen und Generalisierungen verändert werden. Coaching kann als ein Instrument der Organisationsentwicklung Einzelpersonen bzw. Teams in diesen Veränderungsprozessen begleiten.
  • Supervision dient der systematischen und regelmäßigen Reflexion beruflichen Handelns in Arbeitsfeldern, in denen die professionelle Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen die Hauptaufgabe darstellt. Die Wurzeln der Supervision liegen im sozialen und therapeutischen Bereich, wo sie bislang auch die größte Verbreitung und Akzeptanz findet, während sich die Coachingidee im Sportbereich entwickelt und von dort aus auf den Managementbereich übertragen hat. Beiden ist die prozessuale Beratungsform gemeinsam, wobei Coachingprozesse oftmals kurzfristiger als Supervision sind und einen stärkeren handlungs- und lösungsorientierten Ansatz beinhalten.
  • Der entscheidende Unterschied zwischen Coaching und Psychotherapie liegt darin, dass Coaching sich prinzipiell an „Gesunde“ richtet. An Menschen, deren Selbstwirksamkeits- und Selbstregulationsfähigkeiten funktionieren. Die Psychotherapie ist explizit auch auf schwere psychische Störungen ausgerichtet, aber selbst wo dies nicht der Fall ist, werden tiefergehende private und persönliche Probleme unter Berücksichtigung der individuellen Lebensgeschichte bearbeitet. Coaching bedient sich teilweise der Techniken, die in verschiedenen therapeutischen Schulen entwickelt wurden und eingesetzt werden.
    gutgeschrieben.

Was ist das KBM?
  • Das Kieler Beratungsmodell wurde in den 80iger Jahren mit Spitzensportlern (Handball Bundesliga, Olympiateam der Segler etc.) in Deutschland von Prof. Uwe Grau an der Universität Kiel (Lehrstuhl Pädagogische Psychologie) entwickelt und als Coachingmodell auf den Wirtschaftsbereich übertragen. Dem Kieler Ansatz liegt ein systemisch-konstruktivistisches Menschenbild zugrunde, vor dessen Hintergrund systemische Methoden verschiedener Herkunft verwendet werden.
  • Systemisches Arbeiten heißt, die Einzelperson und immer auch das Ganze – Beziehungen und Vernetzungen – im Auge zu behalten. Veränderungen werden immer in den Auswirkungen auf das betroffene System reflektiert. Vom Standpunkt des Konstruktivismus aus können Probleme in der subjektiven Wirklichkeit der Person konstruiert werden. Im Coaching kann diese „Wirklichkeit“ gemeinsam umkonstruiert werden. Dies führt zu neuen Sichtweisen, die zu veränderten Handlungsstrategien anregen.
  • Das Kieler Beratungsmodell zeichnet sich durch ein spezielles Setting im Beratungsprozess aus: 2 Coaches, die gemeinsam mit dem/den Kunden eine Beratungsrunde bilden und in einem „Meta-Dialog“ Ideen öffentlich vor dem Kunden austauschen; zusammen mit einem Reflecting Team, das den Beratungsprozess im Raum sitzend beobachtet und gegebenenfalls öffentlich kommentiert. Die Lösung kommt dabei vom Kunden selbst, sie wird gemeinsam weiterentwickelt und co-konstruiert.
  • Der Coaching Intensivlehrgang nach dem Kieler Beratungsmodell vermittelt einerseits diese universitäre „de lux“ Variante des Coachings und schafft darüber hinaus den Transfer dieses Beratungsmodells in die „one to one“ – Beratung.
Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es für Coaches?
  • Im Rahmen einer Stabsfunktion (Personalentwicklung) im Unternehmen als interner Coach
  • Als Vorgesetzte/r in Einzelgesprächen bzw. Begleitung von Teams ist es möglich und oft hilfreich, Coachingelemente einzusetzen. Auch wenn es in der Regel nicht möglich ist, ein professionelles Coachingsetting herzustellen
  • In der Begleitung von Lerngruppen, Gruppenprozessen zB. im Rahmen von Organisationsentwicklungsprozessen bzw. in Ausbildungsprogrammen und Trainingsprojekten
  • Selbständig als Coach (zu Selbständigkeit s.u.)
Berufsanerkennung als Coach?
  • Jemand, der sich "Coach" nennt, muss derzeit dafür weder in Österreich noch in Deutschland formale Qualifikationen nachweisen können. Daher kann sich jede Person als "Coach" bezeichnen, ohne gegen rechtliche Bestimmungen zu verstoßen.
  • Im Rahmen der Gewerbeordnung gibt es in Österreich die explizite Zuordung von Coaching zum Gewerbe des Unternehmensberaters und zum Gewerbe des Lebens-und Sozialberaters. Grundsätzlich ist eine Anwendung von Coaching als ergänzende Dienstleistung im Rahmen einer Tätigkeit im gewerblichen Beratungsbereich (PR und Marketingberater, Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder ect.) erlaubt.
  • Im Tätigkeitskatalog der Gesundheitsberufe Psychotherapie, klinische und Gesundheitspsychologie (Neue Selbständige) sind Coaching, Supervision und Beratung als Tätigkeiten offiziell enthalten.
Marktsituation und Chancen
  • Coaching erhält seit Mitte der 80iger Jahre immer stärkere Bedeutung als Instrument der Personalentwicklung. Während lt. einer aktuellen Studie vor 10 Jahren erst knapp 20 Prozent der Unternehmen auf Coaching als persönliche Beratungsform zurückgriffen, findet es mittlerweile bei 85 % der größeren Firmen Einsatz. 74% der Unternehmen, die Coaching nutzen, beauftragen dabei externe Berater, interne Berater werden von 56 % der Firmen genutzt. 80% der befragten Personalfachleute und Führungskräfte schätzen darüber hinaus, das Coaching noch an Bedeutung gewinnen wird. (Böning, 1998)
  • Die Ansprüche an Personalentwicklungsmaßnahmen ändern sich weg von breit angelegten „Pauschal“-Programmen hin zu individualisierter und gezielter Förderung, die die beteiligten Personen stärker in die Verantwortung nimmt. Coaching bietet hier als flexibel und spezifisch einsetzbares Instrument bemerkenswerte Vorteile. Darüber hinaus erhöhen die immer häufigeren strukturellen Veränderungen in den Unternehmen den Druck auf Führungskräfte, die auf der anderen Seite immer stärker nach einer Work-life Balance suchen und sich als Manager auch der eigenen Entwicklung sehen.
  • In wie weit sich Coaching in Zukunft durchsetzt, wird u.a. davon abhängen, wie es gelingt, am Markt Transparenz und gültige Qualitätsrichtlinien zu schaffen, die sich auch in Standards für die Aus- Fort- und Weiterbildung ausdrücken. Um dem z.T. beobachtbaren inflationären Gebrauch des Coachingbegriffs entgegenzuwirken, ist dies vordringlichstes Anliegen der Interessensverbände wie der IG-Coaching (www.ig-coaching.de) und des ACC (www.coachingdachverband.at)
Was sind Grundqualifikationen des Coaches?
  • Grundvoraussetzungen sind unter anderem die Fähigkeit, einfühlsam auf die unterschiedlichsten Persönlichkeiten und Situationen zu reagieren und Reflexion zu ermöglichen ohne Lösungen vorzugeben oder sich selbst in den Mittelpunkt des Gesprächs zu setzen. Ein reflektiertes Menschenbild und die Fähigkeit, auch in schwierigen, konflikthaften oder emotional belastenden Situationen flexibel zu reagieren, gehören ebenfalls zu den Basic skills, die ein Ausbildungskandidat unabhängig von seiner Vorbildung mitbringen sollte.
  • Die fachlichen Kompetenzen eines Coaches umfassen psychologische und betriebswirtschaftliche Qualifikationen. Grundausbildungen stellen insbesondere Studienabschlüsse in Psychologie, Pädagogik, Philosophie, Rechtswissenschaft, Medizin und Wirtschafts-wissenschaften dar und/oder berufliche Erfahrung in den Bereichen Management, Unternehmensführung, Beratung oder Lehre, die durch entsprechende Zusatzausbildungen ergänzt werden. (vgl. auch www.coaching-report.de)
  • Der Coaching Intensivlehrgang stellt einen ersten Ausbildungsschritt dar für Personen, die Coachinginstrumente in ihrem beruflichen Umfeld nutzen und ihre Kompetenz damit erweitern wollen. Um als Coach selbständig tätig zu werden und in verschiedenen Settings zu unterschiedlichen Themen professionell zu arbeiten, ist eine fundierte Ausbildung Voraussetzung, wie sie u.a. der Professionallehrgang Coaching darstellt.
Qualitätsrichtlinien und Berufskodex
  • Derzeit orientiert sich der Berufskodex für das Berufsbild Coach an Richtlinien, wie sie für die Psychotherapie bzw. psychologische Behandlung bestehen. Die bestehenden Berufsverbände sehen es als vordringlichstes Anliegen, einen solchen baldmöglichst zur Verfügung zu stellen.
  • In Anlehnung an die Qualitätsdebatte in der Psychotherapie gelten auch für das Coaching im wesentlichen 3 Qualitätsdimensionen: Strukturqualität, Prozess- und Ergebnisqualität:
    Die Strukturqualität umfasst die Ausstattung (personell, materiell, räumlich) des Coachings und ist dabei unterteilt auf den Coach, den Klienten, ihre Beziehung zueinander und die Rolle des Unternehmens des Klienten. Die Prozessqualität bezieht sich auf alle Handlungen, die notwendig erscheinen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen wie Erstgespräch, Vertragsgestaltung, Zielformulierung und Interventionen. Die Ergebnisqualität bezieht sich auf den Grad des erreichten Erfolges einer Coaching-Maßnahme und die eingesetzten Evaluationsverfahren. (vgl. Heß& Roth, 2001)
Berufsorganisationen
Coaching Impulsseminar
  • Das Impulsseminar bietet als halbtätige Seminarveranstaltung die Möglichkeit, systemisches Coaching und das Kieler Beratungsmodell kennen zu lernen. Inhalte: Menschenbild und Methodik, Wahrnehmung, Systemisch-lösungsorientierte Kommunikation, Coaching in verschiedenen Kontexten, Grenzen und Möglichkeiten
  • Die Teilnahme am Impulsseminar Coaching ist keine Voraussetzung für den Coaching Intensivlehrgang. Wurde ein Impulsseminar besucht, werden bei Anmeldung zu einem Lehrgang die Kosten des Impulsseminar
Ablauf der Ausbildung zum Coach
  • Die Ausbildung ist modular aufgebaut und besteht aus dem Coaching Intensivlehrgang, dem Professionallehrgang Coaching und Fortbildungsveranstaltungen des Coaching Forum.
  • Der Coaching Intensivlehrgang umfasst 4 Module à 3 Tagen (Do. – Sa. ganztags) und 2 Supervisionstage (Sa. ganztags), jeweils nach dem 3. und 4. Modul, und dauert insgesamt ca. 8 Monate. Zusätzlich sind 5 Einzelcoachings verpflichtend, die jede/r TeilnehmerIn als KundIn selbst bei einem Coach der Ausbildungsakademie in Anspruch nimmt.
  • Der Professionallehrgang Coaching umfasst 6 Modul à 3 Tage (Do. – Sa. ganztags), 4 Module à 2 Tage (Fr. – Sa. ganztags), 6 Supervisionstage (Sa. ganztags) und 5 Theorieabende und dauert insgesamt 1,5 Jahre. Zusätzlich sind 10 Einzelcoachings verpflichtend, die jede/r TeilnehmerIn als KundIn selbst bei einem Coach der Ausbildungsakademie in Anspruch nimmt.
  • In jedem 3-tägigen Modul finden Live-Beratungen von Teilnehmern und Gästen statt. Die Supervisionstage dienen der Übung und Vertiefung, der Fallsupervision und Theoriereflexion.
  • Die max. Gruppengröße umfasst 18 TeilnehmerInnen, die immer von 2 Lehrbeauftragte & Coaches betreut werden.
  • Im Seminarpreis inkludiert sind ausführliche Unterlagen zu jedem Modul und Getränke bzw. Pausenverpflegung, die Kosten für etwaige Übernachtungen bzw. Mittagessen sind nicht enthalten.
Voraussetzungen
  • Coaching Intensivlehrgang:
    Voraussetzung sind ein Alter von zumindest 22 Jahren und darüber hinaus berufliche Praxis im Ausmaß von mindestens zwei Jahren oder den erfolgreichen Abschluss eines Universitätsstudiums bzw. einer vergleichbaren Ausbildung (Fachhochschulstudium, MBA und dergleichen). Bisher von der Teilnehmerin/vom Teilnehmer bei anderen Institutionen absolvierte Seminare ähnlichen Inhalts und/oder Dauer können nicht auf den Lehrgang angerechnet werden.
  • Professionallehrgang Coaching:
    Voraussetzungen sind ein Alter von mind. 26 Jahren, berufliche Praxis im Ausmaß von mind. 4 Jahren oder der erfolgreiche Abschluss eines Universitätsstudiums bzw. einer vergleichbaren Ausbildung (Fachhochschulstudium, MBA, ect.) und:
    • der erfolgreiche Abschluss des Coaching Intensivlehrgangs oder eine
    • systemische oder analytische Ausbildung im Bereich Coaching/Beratung im Ausmaß von mind. 130 Stunden (davon mind. 20 Stunden Supervision) an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung sowie das Up-date Modul zum Kieler Beratungsmodell.
  • Coaching Forum:
    Mindestvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Coaching Intensivlehrgangs der Europäischen Ausbildungsakademie bzw. einer im Ausmaß vergleichbaren und vom ACC anerkannten Coachingausbildung.
Anmeldungsmodalitäten
  • Erstgespräch mit der Lehrgangsleitung der Europäischen Ausbildungsakademie (beidseitiges Informations- und Auswahlgespräch, um vorab Ziele und Erwartungen sowie Voraussetzungen und offene Fragen abzuklären)
  • Anmeldung schriftlich, per Fax oder e-mail an die Europäische Ausbildungsakademie von M.O.C
  • Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages
  • Zahlung des Lehrgangs- bzw. Lehrgangsteilbetrages
Abschluss/Prüfung
  • Der Coaching Intensivlehrgang gilt als abgeschlossen, nachdem der/die TeilnehmerIn an sämtlichen Modulen erfolgreich teilgenommen und die 5 Einzelcoachings absolviert hat.
  • Das Zertifikat zum Professional Coach hat zur Voraussetzung:
    • Die erfolgreiche Teilnahme an sämtlichen Modulen des Professional Lehrgangs
    • Absolvierung der erforderlichen Einzelcoachings
    • Nachweis über 30 Stunden Selbsterfahrung
    • 20 selbstgeführte und protokollierte Einzel- bzw. Teamcoachings sowie deren positive Beurteilung durch die Lehrgangsleitung
Wie/Wo ist die Ausbildung anerkannt?
Der Coaching Intensivlehrgang und der Coaching Lehrgang für Professionals schließen mit einem Zertifikat der Europäischen Ausbildungsakademie von M.O.C ab. Das Zertifikat des Coaching Intensivlehrgangs berechtigt zur Teilnahme am Professionallehrgang Coaching sowie den Fortbildungsveranstaltungen des Coaching Forum.

Die Lehrgänge orientieren sich an den Qualitätskriterien für Coaching, die in der Interessensgemeinschaft Coaching (IGC – www.ig-coaching.de) und dem austrian coaching council (ACC – www.coachingdachverband.at) definiert wurden und werden von diesen anerkannt.
Anrechungsmöglichkeiten
  • Im Rahmen der Gewerbeanmeldung sind der Coaching Intensivlehrgang als fachliche Ausbildung im Ausmaß von 135 Stunden und der Professionallehrgang Coaching im Ausmaß von 336 Stunden anrechenbar.
  • Der Workshop analytisch-systemische Psychotherapie ist als Supervision und Selbsterfahrung im Ausmaß von 50 Stunden anrechenbar für das psychotherapeutische Propädeutikum in Österreich, den Professionallehrgang Coaching sowie alle Beraterausbildungen in Österreich und Deuschland, die Selbsterfahrung in einer anerkannten Therapieform vorschreiben.
Woher kommen die TeilnehmerInnen?
Die Europäische Ausbildungsakademie von M.O.C hat seit 1996 rund 600 Personen zu Coaches ausgebildet. In den letzten Jahren kamen die TeilnehmerInnen zu ca. gleichen Teilen aus dem Personalwesen, waren Führungskräfte, TrainerInnen, UnternehmensberaterInnen, PädagogInnen, UniversitätsprofessorInnenen oder entstammten Gesundheitsberufen (Psychotherapeuten, Ärzte).
Förder-/ bzw. Absatzmöglichkeiten
Fördermöglichkeiten für Unternehmen
  • AMS - Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)
    http://www.ams.at/sfu/14183.html

    Was wird gefördert?
    Gefördert wird vom AMS die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird.

    Wer wird gefördert?
    Für folgende Personengruppen kann bei Vorlage eines Bildungsplanes der Arbeitgeber um Förderung ansuchen: ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre. Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule. WiedereinsteigerInnen. ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre im Rahmen von Productiv-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden.

    Förderhöhe:
    Die Höhe der Förderung beträgt 2/3 der Kursgebühren. Im Falle der Förderung von Frauen ab 45 Jahren beträgt die Höhe der Förderung 3/4 der Kursgebühren. Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt € 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.

    Anträge und Ablauf der Förderungsabwicklung:
    Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind. Bei dieser Förderung sind regional unterschiedliche Regelungen möglich. Bitte wenden Sie sich an die AnsprechpartnerInnen in den jeweiligen Bundesländern.

    Weitere Informationen zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (hier)


  • Bildungsfreibetrag
    http://www.berufsinfo.at/bildford/bund_03.htm

    Gemäß §4 Abs. 4 Z 8 EStG können UnternehmerInnen zusätzlich zu den tatsächlichen Aus- und Fortbildungskosten ihrer MitarbeiterInnen einen Steuerabsetzbetrag in der Höhe von 20% geltend machen. Diese Begünstigung wird nur für externe Aus- und Fortbildungskosten gewährt, nicht für unternehmensinterne Ausbildungen und gilt nur für die MitarbeiterInnen, nicht für die UnternehmerInnen selbst.

    Weitere Informationen zum Bildungsfreibetrag (hier)


  • waff Förderung zur Qualifizierung von MitarbeiterInnen
    http://www.waff.at/service-fuer-unternehmen/qualifizierung-von-mitarbeiterinnen/personalentwicklung/

    Mit der Förderung von „Personalentwicklung im Bereich Soft Skills” unterstützt der waff kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Wien bei der Aus- und Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen in den Bereichen Kommunikationsfähigkeit, Verkaufstechnik, Lernfähigkeit und Teamfähigkeit.

    Wer wird gefördert?
    ArbeitnehmerInnen mit Dienstort Wien. Die geförderten Personen müssen in einem unselbstständigen, vollsozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis bzw. in einem dienstnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen (geringfügig Beschäftigte, freie DienstnehmerInnen versichert nach ASVG). Weiters Personen in Eltern-, Bildungs- oder Familienhospizkarenz und Lehrlinge.

    Was wird gefördert?
    Der waff fördert die Aus- und Weiterbildungskosten für MitarbeiterInnen kleiner und mittlerer Unternehmen für Qualifizierung in den Bereichen Kommunikationsfähigkeit (erfolgreiche und effiziente Gesprächsführung, Kommunikation am Telefon, Konfliktlösungsstrategien), Verkaufstechnik (qualitätvolles KundInnenservice, sicheres und kompetentes Auftreten, Verhandlungstechniken), Lernfähigkeit (Gedächtnistraining, Motivationstraining, Lerntechniken), sowie Teamfähigkeit (Gruppendynamik, Teamentwicklung, Moderationstechnik).

    Voraussetzung:
    Vorliegen eines Personalentwicklungskonzepts oder eines Aus- und Weiterbildungsplans oder die Durchführung von individuellen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen.
    Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden. Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.

    Förderhöhe:
    50% der Aus- und Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten Qualifizierungen, maximal € 5.000,- pro Unternehmen.

    Einreichfrist:
    Die Frist für die Abgabe der Antragsunterlagen einschließlich aller notwendigen Beilagen endet jeweils mit dem Kalenderquartal (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.). Nachträglich einlangende Anträge werden erst wieder im darauffolgenden Kalenderquartal berücksichtigt.
    Wichtig: Die Einreichung muss vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen. Die Kosten für die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen pro Förderantrag mindestens einen Betrag von € 1.000,- erreichen (Förderhöhe pro Antrag: mindestens € 500,-).

    Weitere Informationen zur waff-Förderung „Personalentwicklung im Bereich Soft Skills“ (hier)
Fördermöglichkeiten für Privatpersonen
  • FRECH – Frauen ergreifen Chancen (waff)
    http://www.waff.at/service-fuer-beschaeftigte/angebote-fuer-frauen/

    FRECH ist ein spezielles Programm für berufstätige Wienerinnen, die sich grundlegend beruflich verändern wollen. Die BeraterInnen des waff unterstützen bei der Entwicklung neuer Berufsperspektiven, bei der Klärung der Chancen und Risken einer beruflichen Veränderung, bei Fragen zur Vereinbarkeit der beruflichen Ziele mit dem privaten Umfeld, bei der Klärung, ob die derzeitigen Qualifikationen ausreichen um neue Ziele zu verwirklichen. Der waff bietet auch Unterstützung bei der Wahl passender Aus- und Weiterbildungskurse (Bildungsplan) an.

    Wer wird gefördert?
    Sofern „frau” maximal eine berufsbildende mittlere Schule besucht hat oder maximal über eine abgeschlossene Lehre verfügt, kann der waff notwendige und im Bildungsplan festgelegte Weiterbildungsmaßnahmen fördern.

    Förderhöhe:
    Maximalbetrag von € 3.700,- bzw. 90% der Kurskosten.

    Weitere Informationen zu FRECH – Frauen ergreifen Chancen (hier)

  • NOVA (waff)
    http://nova.waff.at/

    Wer wird gefördert?
    NOVA ist ein spezielles Programm zur Unterstützung von berufstätigen Männern und Frauen vor, während und nach der Karenz (auch Pflegekarenz). Mit NOVA unterstützt der waff WienerInnen bei ihrem beruflichen Wiedereinstieg.

    Was wird gefördert?
    Der waff unterstützt mit NOVA finanziell Weiterbildungskurse, die während der Karenz besucht werden.

    Förderhöhe:
    Bis zu € 2.700,-

    Weitere Informationen zu NOVA für den beruflichen Wiedereinstieg (hier)

  • NÖ Bildungsförderung
    http://www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen/Bildungsfoerderung/Bildungsfoerderung.html

    Was wird gefördert?
    Berechtigte Personen erhalten vom Land Niederösterreich eine Bildungsförderung, in der Höhe von 50% bzw. 80% der Kurskosten bis zu insgesamt € 2.640,-. Die Europäische Ausbildungsakademie der MOC GmbH ist seit dem 04.02.2008 zertifizierter Bildungsträger und entspricht damit den Förderrichtlinien.

    Wer wird gefördert?
    ArbeitnehmerInnen. ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen. WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS als arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS erhalten. SozialhilfebezieherInnen. u.a.

    Voraussetzung:
    Österreichische Staatsbürgerschaft oder eines EWR-Staates und Hauptwohnsitz in Niederösterreich.

    Förderhöhe:
    Während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens
    € 2.640,- als Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:
    50% der Kurskosten: ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen.
    80% der Kurskosten: WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfebezieherInnen.

    Die Förderung wird nach erfolgter Bezahlung der Kurskosten und Vorlage des vollständig ausgefüllten Antragsformulars bzw. sonstiger erforderlicher Unterlagen an den/die Antragsteller/in ausbezahlt. Erhält der/die Antragsteller/in von anderer Seite einen Zuschuss zu den Kurskosten, werden 50% bzw. 80% der Differenz auf die Gesamtkosten ausbezahlt.

    Anmerkung:
    Lehrgänge universitären Charakters werden von der Niederösterreichischen Bildungsförderung nicht gefördert. Sollte allerdings der Coaching-Intensivlehrgang und/oder der Coaching-Lehrgang für Professionals besucht werden, ohne mit einer MSc-Prüfung abzuschließen, sind die Coaching-Lehrgänge der Europäischen Ausbildungsakademie / M.O.C GmbH förderbar. Die Projektmanagement-Lehrgänge der Europäischen Ausbildungsakademie / M.O.C GmbH sind ebenfalls förderbar.

    Anträge und Ablauf der Förderungsabwicklung:
    Für die Kunden der Bildungsträger (Kursinstitute) steht ein Formular zur Verfügung (hier).

    Das Formular ist ordnungsgemäß auszufüllen und unter Beilage der erforderlichen Belege und Bestätigungen an die Europäische Ausbildungsakademie (zertifiziertes Kursinstitut) weiterzuleiten. Einreichfrist ist bis spätestens ein Jahr nach Ende des Lehrganges. Wir bestätigen den Antrag und leiten diesen an das Amt der NÖ Landesregierung weiter.

    Weitere Informationen zu Bildungsförderungen in NÖ (hier)

  • Bildungskonto des Landes OÖ
    http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-E729D9CB/ooe/hs.xsl/24636_DEU_HTML.htm

    Was wird gefördert?
    Kurskosten für Bildungsmaßnahmen. Kosten für Fachbücher, Instrumente, Material (sofern keine Kurskosten anfallen). Unterkunftskosten (Übernachtung und Frühstück, nur bedingt notwendige Unterkunftskosten im Zusammenhang mit dem speziellen Bildungskonto).

    Wer wird gefördert?
    Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt, die als höchste Qualifikation den Abschluss (Matura) einer AHS oder BHS aufweisen. Personen in Karenz, KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, WiedereinsteigerInnen. Geringfügig Beschäftigte. KrankenpflegeschülerInnen während ihrer Ausbildung für Zusatzausbildungen. Ein-Personen-UnternehmerInnen, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt, die als höchste Qualifikation den Abschluss (Matura) einer AHS oder BHS aufweisen.

    Voraussetzungen:
    Die Bildungsmaßnahmen müssen der berufsorientierten Weiterbildung oder der Umschulung dienen. 75% der Bildungsmaßnahme muss absolviert sein und die Teilnahme bestätigt werden. Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungs¬einrichtungen, die über das Qualitätssiegel der OÖ. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren qualifiziert sind absolviert werden.

    Anmerkung:
    Für den MSc-Lehrgang Coaching kann um eine Förderung angesucht werden - der Lehrgang universitären Charakters Coaching wurde mit dem 27.11.2007 aufgrund einer Ausnahmebestimmung in die Förderliste aufgenommen. Auch Teilnehmer, die (vorerst) nur den ersten Abschnitt des Lehrgangs (= Intensivlehrgang Coaching) besuchen, können um Förderung ansuchen.

    Weitere Informationen zum OÖ-Bildungskonto (hier)

  • Bildungskonto für Jungunternehmer/innen in OÖ
    http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-E729D9CB/ooe/hs.xsl/24637_DEU_HTML.htm

    Was wird gefördert?
    Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare), die der Ausbildung, berufsorientierten Weiterbildung oder Persönlichkeitsbildung von Jungunternehmer/innen dienen, im Betrieb des/der Antragstellers/Antragsstellerin unmittelbar zur Anwendung gelangen und für ihn/sie eine Höherqualifizierung darstellen. Die Bildungsmaßnahmen müssen in einem Zeitraum von einem halben Jahr vor bzw. bis zu drei Jahren nach dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung stattgefunden haben.

    Wer wird gefördert?
    Jungunternehmer/innen, deren Betrieb in Oberösterreich ist.
    Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gilt bei protokollierten Firmen die Eintragung in das Firmenbuch, bei allen anderen Unternehmen das Datum der Entstehung der Gewerbeberechtigung.
    Im Rahmen dieser Richtlinien sind nur noch Mehr-Personen-Unternehmen förderbar.

    Förderhöhe:
    Gefördert werden maximal 50% der Kurskosten (Prüfungsgebühren, Fahrt- und Unterkunftskosten sind nicht förderbar). Der maximale Förderungsbetrag pro Person beträgt insgesamt € 1.500,-. Er kann auf einmal oder in Raten in Anspruch genommen werden. Die Mindestgrenze der pro Antrag geltend gemachten Kurskosten beträgt € 150,-.

    Voraussetzungen:
    Die Bildungsmaßnahme dient der Ausbildung, berufsorientierten Weiterbildung oder Persönlichkeitsbildung. Das heißt sie vermittelt Qualifikationen, die im Betrieb des Antragstellers/der Antragstellerin unmittelbar zur Anwendung gelangen und eine Höherqualifizierung darstellen.
    Die Kurskosten müssen höher als € 150,- sein.
    Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungseinrichtungen, die über das Qualitätssiegel der OÖ. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren qualifiziert sind, bzw. in aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen (bescheidmäßig) eingerichteten Akademien bzw. Schulen oder in Fahrschulen absolviert werden.

    Anmerkung:
    Für den MSc-Lehrgang Coaching kann um eine Förderung angesucht werden - der Lehrgang universitären Charakters Coaching wurde mit dem 27.11.2007 aufgrund einer Ausnahmebestimmung in die Förderliste aufgenommen. Auch Teilnehmer, die (vorerst) nur den ersten Abschnitt des Lehrgangs (= Intensivlehrgang Coaching) besuchen, können um Förderung ansuchen.

    Abwicklung/Antragstellung:
    Die Anträge sind spätestens drei Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme einzubringen. Beim Besuch von mehreren Kursen beginnt die Frist ab dem letzten förderbaren Kurs. Haben die Kurse in der Zeit vor dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung stattgefunden, beginnt die Frist erst mit diesem Datum zu laufen.

    Weitere Informationen zum OÖ-Bildungskonto für Jungunternehmer/innen (hier)
Allgemeine Förder-Informationen

• Förderungen des AMS Österreich (mehr)
• Förderungen regionaler AMS-Geschäftsstellen (mehr)
• Bildungsförderungen der Arbeiterkammer (mehr)
• Weiterbildungsförderungen in Österreich (mehr)
• Bildungsförderungen in Österreich von A bis Z (mehr)